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Verbraucherkreditgesetz-Neu 2026: Was Betriebe jetzt wissen müssen

Das neue Verbraucherkreditgesetz gilt ab 20. November 2026. Was sich für Handwerksbetriebe bei Raten und Werbung mit Raten ändert, einfach erklärt.

6 Min. Lesezeit

Am 20. November 2026 tritt in Österreich das neue "Verbraucherkreditgesetz Neu" in Kraft. Das betrifft auch Handwerksbetriebe und andere kleine und mittlere Unternehmen: Wer Kund:innen Raten anbietet oder damit wirbt, muss dann mehr beachten. PlusMarie erklärt die wichtigsten Punkte einfach und ohne Juristendeutsch.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Orientierung auf Grundlage des Gesetzestexts (BGBl. I Nr. 36/2026), keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Was ändert sich durch die Novelle im Verbraucherkreditgsetz?#

Das bisherige Verbraucherkreditgesetz aus dem Jahr 2010 läuft mit 19. November 2026 aus. Ab dem 20. November gilt ein neues Gesetz. Es beruht auf einer EU-Richtlinie und wurde im Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der Grund: Das Gesetz soll Privatpersonen vor Überschuldung schützen. Für bereits davor abgeschlossene Verträge ändert sicht nichts. Ausgenommen sind unter anderem Kredite, die mit einem Pfandrecht im Grundbuch besichert sind.

Raten selbst anbieten: Das betrifft auch Handwerksbetriebe#

Viele Handwerksbetriebe und andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lassen Kund:innen erst später oder in Raten zahlen, oft Ratenkauf genannt. Rechtlich ist das ein Zahlungsaufschub. Er fällt somit unter das neue Gesetz, auch wenn der Betrieb kein Finanzunternehmen ist und/oder der Zahlungsaufschub zinsfrei ist.

Eine Ausnahme gibt es für einfache Zahlungsziele. Sie gilt nur, wenn alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

Ausnahme nur, wenn alles zutrifft

  • Der Betrieb räumt die Zahlungsfrist selbst ein.
  • Es bietet kein Dritter (zum Beispiel eine Bank) einen Kredit an.
  • Es fallen keine Zinsen und Gebühren an, außer begrenzten Kosten bei Zahlungsverzug.
  • Die Rechnung wird vollständig innerhalb von 50 Tagen nach Lieferung oder Leistung bezahlt.

Fehlt auch nur eine Bedingung, gilt die Ausnahme nicht.

Alles darüber hinaus, etwa Raten mit Zinsen oder Gebühren oder Ratenzahlung über 50 Tage hinaus, behandelt das Gesetz wie einen Kredit. Der Betrieb übernimmt dann Pflichten eines Kreditgebers:

  • Werbung nach den Regeln im nächsten Abschnitt.
  • Informationen vor der Entscheidung: Ein einheitliches Formular mit den Eckdaten muss rechtzeitig vorliegen, bevor sich Kund:innen binden. Bekommen sie es weniger als einen Tag vorher, müssen sie nach Vertragsabschluss zusätzlich an ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht erinnert werden.
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit: Vor Abschluss muss geprüft werden, ob die Kund:innen die Raten voraussichtlich zahlen können.

Gut zu wissen: Bei einem Kreditvertrag können Kund:innen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, bei später erhaltenen Vertragsinformationen mit deren Erhalt. Das sollten Betriebe bei der Planung mitdenken, zum Beispiel wenn Material schon bestellt ist.

Für viele Betriebe ist das aufwendig. Hier der Überblick, je nachdem, was Ihr Betrieb tut:

Ihr Betrieb …Das gilt grundsätzlich
lässt Kund:innen selbst in Raten zahlenFällt grundsätzlich unter das Gesetz. Ausgenommen sind unter anderem zins- und gebührenfreie Zahlungsziele bis 50 Tage, wenn der Betrieb ein kleines oder mittleres Unternehmen ist.
wirbt mit Raten, etwa „ab 120 Euro im Monat“Warnhinweis und Pflichtangaben mit Beispiel, sobald Kosten genannt werden. Nach vorsichtiger Auslegung zählt auch die Monatsrate dazu.
verweist Kund:innen an einen FinanzierungspartnerDie vorvertraglichen Informationen liefern der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler. Ein Betrieb, der nur in untergeordneter Funktion mitwirkt, ist davon ausgenommen. Bewerben Sie die Finanzierung, gelten die Werberegeln im nächsten Abschnitt.

Werbung mit Raten: Das muss drinstehen#

„Ab 120 Euro im Monat“ klingt einfach und verkauft gut. Genau solche Werbung unterliegt ab dem 20. November strengeren Regeln.

Jede Werbung für Kredite muss einen deutlichen Warnhinweis enthalten: „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung.

Werden in der Werbung außerdem Zinssätze oder andere Zahlen zu den Kosten genannt, braucht sie ein Beispiel. Es soll typisch sein, also ein repräsentatives Beispiel, und diese Angaben enthalten:

Das gehört in die Werbung

  • Sollzins: der reine Zinssatz pro Jahr, samt weiteren Kosten, die in den Gesamtkosten enthalten sind.
  • Gesamtkreditbetrag: die Summe, die Kund:innen als Kredit bekommen.
  • Effektiver Jahreszins: der Zinssatz inklusive aller Kosten. Mit ihm lassen sich Angebote vergleichen.
  • Laufzeit: wie lange der Kredit läuft.
  • Gesamtbetrag: alles, was am Ende zurückgezahlt wird.
  • Rate: der Betrag pro Monat.

Zählt die Monatsrate schon als Kostenangabe? Das Gesetz sagt es nicht ausdrücklich. Nach vorsichtiger Auslegung ja. Wer „ab 120 Euro im Monat“ bewirbt, sollte deshalb das komplette Beispiel dazuschreiben.

Beispiel einer Anzeige mit Pflichtangaben. Rechenbeispiel mit fiktiven Werten, kein Angebot.

Verboten ist Werbung, die behauptet, ein Kredit würde die finanzielle Lage verbessern, Ersparnisse ersetzen oder den Lebensstandard anheben. Auch irreführende Werbung gilt als unlautere Geschäftspraxis. Für Verstöße drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.

Das gilt auch online. Auf Ihrer Website, in Ihrem Ratenrechner und in Social-Media-Anzeigen gelten grundsätzlich dieselben Pflichten wie in Prospekt und Anzeige. Prüfen Sie deshalb auch Ihren Online-Auftritt.

Und mehr: Was sich sonst noch ändert#

  • Kleine Beträge: Auch Kleinkredite werden grundsätzlich erfasst.
  • Kein Zwangspaket: Ein Kredit nur zusammen mit anderen Finanzprodukten ist grundsätzlich verboten. Beispiel: Einen Kredit gibt es nur, wenn zugleich eine Kreditkarte oder ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Erlaubt bleiben zum Beispiel ein Konto für die Rückzahlung oder eine passende Versicherung zum Kredit.
  • Zustimmung nur aktiv: Vorangekreuzte Kästchen gelten nicht als Zustimmung.
  • Gründlichere Bonitätsprüfung: Banken müssen die Kreditwürdigkeit genauer prüfen und dokumentieren. Bei automatisierten Prüfungen können Kund:innen verlangen, dass ein Mensch mitentscheidet.

Mehr zu den Finanzierungsarten für Renovierungen und Heimverbesserung lesen Sie in unserem Überblick über die Finanzierungsarten.

So hilft PlusMarie Betrieben#

PlusMarie ist keine Bank und trifft keine Finanzierungsentscheidung. Wir vergleichen die Finanzierungsangebote mehrerer österreichischer Partnerbanken für Ihre Kund:innen. Über Annahme, Konditionen und Auszahlung entscheidet die Partnerbank, den Vertrag schließen Kund:innen direkt mit ihr ab.

Für Ihren Betrieb heißt das:

Das bedeutet es für Sie

  • Sie müssen keine Raten selbst einräumen. Die Finanzierung läuft über die Partnerbank, nicht über Ihre Rechnung.
  • Sie haben Material für Ihren Auftritt. PlusMarie stellt Betrieben Material bereit, etwa eine Kostenanalyse zum Einbetten auf der eigenen Website, und passt es an das neue Verbraucherkreditgesetz an.
  • Sie bekommen eine einfache Anleitung. Wir bereiten einen Leitfaden „Was darf ich?“ vor, der in einfacher Sprache zeigt, was Betriebe bewerben und auf ihrer Website zeigen dürfen.

Für Fragen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir Ihre Rechtsberatung.

Häufige Fragen#

Am 20. November 2026. Sie gilt grundsätzlich für Kredite, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Bereits laufende Verträge bleiben im Wesentlichen beim alten Recht, für einzelne Regeln gibt es bei unbefristeten Verträgen Ausnahmen.

Ja, aber mit den Pflichtangaben. Nach vorsichtiger Auslegung ist auch die Monatsrate eine Angabe zu den Kosten eines Kredits. Dann braucht die Werbung den Warnhinweis „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ und ein repräsentatives Beispiel mit Sollzins, Gesamtkreditbetrag, effektivem Jahreszins, Laufzeit, Gesamtbetrag und Rate. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob die Rate allein diese Pflicht auslöst. Im Zweifel lassen Sie Ihre Werbung rechtlich prüfen.

Rechtzeitig, bevor sie sich durch einen Vertrag oder ein bindendes Angebot binden. Bekommen sie die Informationen weniger als einen Tag vorher, muss der Kreditgeber sie nach Vertragsabschluss zusätzlich an ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht erinnern.

Der Kreditgeber, also die Bank, und gegebenenfalls der Kreditvermittler. Ein Betrieb, der nur in untergeordneter Funktion mitwirkt, ist davon ausgenommen.

Ja, Anfrage und Vergleich sind kostenlos und unverbindlich. PlusMarie erhält eine Vermittlungsprovision von der Partnerbank, die in die Gesamtkalkulation des Angebots einfließen kann.

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